Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Die vertragliche Grundlage für Preise, Laufzeit, Support und Wartung bei der Nutzung der Power-IMS-Module.

    Version 1.3 · Stand 26. September 2026

    Power Manufaktur GmbH, UID CHE-153.237.765, Mettenwilstrasse 1, 6203 Sempach Station, Schweiz, info@powermanufaktur.com. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Schweiz; die Software richtet sich an Unternehmen und öffentliche Stellen im gesamten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).

    1. Geltungsbereich

    1.1 Diese AGB regeln den kommerziellen Rahmenvertrag für die Überlassung und Nutzung der Software-Produkte der Produktfamilie Power IMS (insbesondere Power Risk, Power Audit, Power Safety, Power Maintenance, Power QMS, Power CI, Power Knowledge, Power Energy, Power SRM, Power Hub und weitere Module, «Software») durch die Power Manufaktur GmbH («Anbieterin») an Unternehmen und öffentliche Stellen («Kundin»). Vertragspartner können Organisationen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein. Den technischen Lizenzumfang, die Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen regelt der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA); die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). EULA und AVV sind integrierende Bestandteile jedes Vertrags. Bei Widersprüchen zwischen EULA und AGB gehen die AGB vor, bei Widersprüchen zwischen AGB und AVV geht der AVV vor; individuelle schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang.

    1.2 Die Software richtet sich ausschliesslich an geschäftliche Nutzung im DACH-Raum. Verträge mit natürlichen Personen als Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht geschlossen.

    1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

    2. Leistungsgegenstand

    2.1 Die Software wird als in Microsoft 365 / Microsoft Teams integrierte Web-Anwendung bereitgestellt.

    2.2 Die fachlichen Daten der Kundin werden in deren eigenem Microsoft-365-Tenant (SharePoint) gespeichert. Die Anbieterin betreibt die Anwendungslogik und die Auslieferung.

    2.3 Voraussetzung ist ein gültiger Microsoft-365-Tenant der Kundin mit den erforderlichen Lizenzen und die Erteilung der in der Dokumentation genannten Microsoft-Graph-Berechtigungen durch einen Tenant-Administrator.

    2.4 Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung. Weiterentwicklungen sind zulässig, solange der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt.

    3. Testphase (Trial)

    3.1 Die Anbieterin kann einen zeitlich befristeten Testzugang gewähren. Dauer und Umfang ergeben sich aus dem Registrierungsformular bzw. der Lizenzbestätigung.

    3.2 Der Testzugang wird ohne Gewährleistung und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt.

    3.3 Nach Ablauf werden Schreibfunktionen gesperrt; Lesezugriff bleibt so lange bestehen, wie die Kundin die Software installiert lässt. Die Daten verbleiben im Tenant der Kundin.

    4. Lizenz und Verweis auf den EULA

    4.1 Die Kundin erhält für die vereinbarte Anzahl Nutzender ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software: bei Miete für die Vertragsdauer, bei Kauf unbefristet für die erworbene Hauptversion. Einzelheiten zum Lizenzumfang, zu den Nutzungsberechtigten, zu den Nutzungsbeschränkungen, zu den Rechten an der Software und zu Testinstallationen sind im EULA geregelt.

    4.2 Die Lizenz wird technisch geprüft. Bei ungültiger oder abgelaufener Lizenz werden Schreibfunktionen gesperrt.

    4.3 Alle Rechte an der Software, an Konzepten, Vorlagen und Dokumentation verbleiben bei der Anbieterin. An den Inhalten der Kundin erwirbt die Anbieterin keine Rechte.

    5. Preismodelle, Preise und Zahlung

    5.1 Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Preisliste, vorbehaltlich Preisanpassungen gemäss Ziff. 5.7. Die aktuellen Preise sind auf der Preisseite veröffentlicht. Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    5.2 Miete (Subskription): Zeitlich befristetes Nutzungsrecht gegen wiederkehrendes Entgelt. Abrechnung jährlich im Voraus, Zahlungsfrist 30 Tage netto. Während der bezahlten Laufzeit sind Versions-Updates des jeweiligen Moduls enthalten. Endet der Vertrag, endet das Nutzungsrecht (Ziff. 14).

    5.3 Kauf (unbefristete Nutzungslizenz, sofern für ein Modul angeboten): Zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Hauptversion, für die vereinbarte Anzahl Nutzender. Das Entgelt wird einmalig bei Lieferung fällig, Zahlungsfrist 30 Tage netto. Nicht enthalten sind Weiterentwicklungen zu neuen Hauptversionen, Wartung und Support; diese setzen einen Wartungsvertrag nach Ziff. 5.5 voraus. Die Funktionsfähigkeit der gekauften Version kann von der Microsoft-365-Umgebung und anderen Drittdiensten abhängen. Ohne Wartungsvertrag besteht für Beeinträchtigungen infolge von Änderungen dieser Dienste kein Anspruch auf Anpassung der Software; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

    5.4 Power Hub wird beim Bezug von mindestens einem Teams-basierten kostenpflichtigen Modul unentgeltlich mitgeliefert. Ein eigenständiger Anspruch auf Power Hub ohne Teams-basiertes kostenpflichtiges Modul besteht nicht.

    5.5 Wartung und Support sind in jedem Fall nicht im Modulpreis enthalten – weder bei Miete noch bei Kauf – und sind bei Bezug eines Moduls als Basis-Support verbindlich. Sie werden separat mit 15 % des jeweiligen Modulpreises pro Jahr über einen Wartungsvertrag berechnet. Die Erweiterte Stufe und zusätzliche Stundenkontingente mit Mengenrabatt sind optional. Ohne Wartungsvertrag erbringen wir Leistungen ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung (Ziff. 10) nur nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.

    5.6 Zusätzliche Leistungen wie Einführung, Konfiguration, Datenmigration, Schulung und individuelle Anpassungen sind ebenfalls nicht im Modulpreis enthalten und werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte abgerechnet.

    5.7 Preisanpassungen bei wiederkehrenden Entgelten (Miete, Wartung) werden mit einer Frist von 90 Tagen auf den nächsten Verlängerungstermin angekündigt. Die Kundin kann in diesem Fall auf den Wirksamkeitstermin kündigen.

    5.8 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang sperren. Die Zahlungspflichten laufen während der Sperrung weiter.

    5.9 Zahlungsabwicklung und Rückgaberecht: Bestellungen, die über unsere Website getätigt werden, werden von unserem Online-Reseller Paddle.com abgewickelt. Paddle.com ist Merchant of Record für alle diese Bestellungen. Paddle stellt Zahlungsabwicklung, Steuern, Rechnungsstellung, Kundenservice und Rückgaben bereit. Für Online-Käufe und Jahresabonnements gilt eine 14-tägige Rückgabegarantie ab Bestelldatum, vorbehaltlich der Ausschlüsse und Kürzungen in der Rückgaberegelung. Rückgaben werden über Paddle bearbeitet; die Kundin kann den Antrag innerhalb dieser Frist direkt bei Paddle stellen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist bleiben die ordentlichen Kündigungsregeln nach Ziff. 14 vorbehalten.

    6. Verfügbarkeit und Support

    6.1 Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit von 99,00 % im Monatsmittel an, gemessen ausserhalb angekündigter Wartungsfenster. Ausfälle von Microsoft 365, des Netzwerks der Kundin oder anderer Drittdienste werden nicht angerechnet.

    6.2 Support setzt einen gültigen Wartungsvertrag voraus (Ziff. 5.5). Umfang, Reaktions- und Servicezeiten richten sich nach der gewählten Wartungsstufe; ohne Wartungsvertrag erfolgt Support nach Aufwand und ohne zugesicherte Reaktionszeit. Kontakt: info@powermanufaktur.com, Werktage Mo–Fr, 08:00–17:00.

    6.3 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt.

    7. Pflichten der Kundin

    7.1 Die Kundin verwaltet ihre Nutzenden, Rollen und Berechtigungen selbst und schützt Zugangsdaten.

    7.2 Die Kundin ist für die Rechtmässigkeit der von ihr erfassten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass Personen, deren Daten sie erfasst, angemessen informiert sind.

    7.3 Die Kundin verantwortet die Sicherung ihrer Daten im eigenen Tenant (inkl. Aufbewahrungsrichtlinien und Papierkorb-Einstellungen).

    7.4 Die Kundin meldet erkannte Sicherheitsvorfälle oder Fehlfunktionen unverzüglich.

    8. KI-Funktionen

    8.1 Die Software enthält optionale KI-gestützte Funktionen (u. a. Berichtsentwürfe, Zusammenfassungen, Übersetzungen).

    8.2 Der KI-Anbieter ist konfigurierbar; Standard ist Azure OpenAI in der Region West Europe. Wählt die Kundin einen anderen Anbieter, verantwortet sie die damit verbundene Datenübermittlung.

    8.3 KI-Ausgaben sind Entwürfe ohne Richtigkeitsgarantie. Die Kundin prüft sie vor Verwendung. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    9. Datenschutz

    9.1 Verarbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als integrierender Bestandteil dieses Vertrags.

    9.2 Die Kundin stimmt dem Einsatz der im Subprozessoren-Verzeichnis genannten Unterauftragsverarbeiter zu; Änderungen werden gemäss AVV angekündigt.

    9.3 Einzelheiten zur Datenbearbeitung in den Modulen enthält der Datenschutzhinweis Power-IMS-Apps. Für die Nutzung unserer Websites gilt die separate Datenschutzerklärung Website; sie ist nicht Bestandteil der Leistungen nach diesen AGB.

    10. Gewährleistung

    10.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung entspricht. Bei Kauf können Mängel der gelieferten Hauptversion innert 12 Monaten ab Lieferung geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob ein Wartungsvertrag besteht.

    10.2 Die Anbieterin beginnt die Behebung eines gemeldeten Mangels innert 30 Kalendertagen. Gelingt die Behebung nach zwei erfolglosen Versuchen nicht, kann die Kundin bei Miete den betroffenen Vertrag ausserordentlich beenden und erhält bereits bezahlte, nicht genutzte Entgelte anteilig zurück. Bei Kauf kann die Kundin innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Kauf des betroffenen Moduls zurücktreten und erhält dessen Kaufpreis gegen Aufgabe des Nutzungsrechts zurück. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

    10.3 Weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    11. Haftung

    11.1 Die Anbieterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt sowie für Personenschäden nach zwingendem Recht.

    11.2 Im Übrigen ist die Haftung auf unmittelbare Schäden begrenzt, pro Schadenereignis und für sämtliche Schadenereignisse eines Vertragsjahres insgesamt auf das Einfache des jährlichen Netto-Auftragswerts des betroffenen Moduls. Bei einem Einmalkauf gilt der Netto-Kaufpreis des betroffenen Moduls als Auftragswert. Soweit in einem Vertragsjahr zusätzlich wiederkehrende Entgelte für das betroffene Modul geschuldet sind, werden diese berücksichtigt. Eine feste Mindesthaftungssumme besteht nicht. Bei unentgeltlichen Testzugängen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

    11.3 Die Haftung sowie Schadenersatzansprüche für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Datenverlust haftet die Anbieterin nur für den Aufwand der Wiederherstellung aus einer zumutbaren Datensicherung der Kundin, soweit gesetzlich zulässig.

    11.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

    11.5 Für Schäden durch höhere Gewalt haftet die Anbieterin nicht, soweit gesetzlich zulässig.

    12. Vertraulichkeit

    Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der Gegenseite während der Vertragsdauer und 3 Jahre darüber hinaus vertraulich und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen.

    13. Referenznennung

    Die Anbieterin darf den Namen und das Logo der Kundin nur mit deren vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.

    14. Laufzeit und Kündigung

    14.1 Miete: Laufzeit 12 Monate, Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Laufzeitende gekündigt wird.

    14.1a Kauf: Der Kaufvertrag ist mit Lieferung und Bezahlung erfüllt; das Nutzungsrecht an der erworbenen Hauptversion ist unbefristet. Ein allfälliger Wartungsvertrag läuft 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird; er kann unabhängig vom Kaufvertrag gekündigt werden.

    14.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

    14.3 Nach Ende eines Mietvertrags endet das Nutzungsrecht; bei Kauf bleibt es bestehen. Die Fachdaten verbleiben in jedem Fall im Tenant der Kundin und können von ihr weiterhin genutzt oder exportiert werden. Die Anbieterin löscht in ihrem Verantwortungsbereich verbliebene Daten gemäss AVV.

    15. Änderungen der AGB

    Änderungen werden mindestens 90 Tage vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht innert dieser Frist oder nutzt sie die Software weiter, gelten die Änderungen für laufende und zukünftige Leistungen als angenommen. Bei wesentlichen Nachteilen kann die Kundin ein laufendes Abonnement oder einen Wartungsvertrag auf den Wirksamkeitstermin kündigen. Das bereits erworbene unbefristete Nutzungsrecht an einer gekauften Hauptversion bleibt unberührt.

    16. Schlussbestimmungen

    16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Luzern, Schweiz.

    16.2 Anwendbares Recht: Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

    16.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.