Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

    Lizenzbedingungen für die Nutzung aller Power-IMS-Module – gültig für Miet- und Kaufvariante.

    Version 1.2 · Stand 26. September 2026

    Power Manufaktur GmbH, UID CHE-153.237.765, Mettenwilstrasse 1, 6203 Sempach Station, Schweiz, info@powermanufaktur.com. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Schweiz; die Software richtet sich an Unternehmen und öffentliche Stellen im gesamten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).

    1. Gegenstand und Geltung

    1.1 Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag («EULA») regelt den Lizenzumfang, die Nutzungsrechte und die Nutzungsbeschränkungen für sämtliche Software-Module der Produktfamilie Power IMS (unter anderem Power QMS, Power Audit, Power Risk, Power Safety, Power Maintenance, Power CI, Power Knowledge, Power Energy, Power SRM, Power Hub sowie künftige Module, gemeinsam «Software») durch die Kundin und deren Nutzerinnen und Nutzer.

    1.2 Der EULA gilt generisch für alle Module. Modulspezifische Besonderheiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und dem Bestellformular.

    1.3 Für die kommerziellen Rahmenbedingungen (Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, Verfügbarkeit, Support und allgemeine Haftung) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen zwischen EULA und AGB gehen die AGB vor, bei Widersprüchen zwischen EULA und AVV geht der AVV vor; individuelle schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang.

    1.4 Mit der Installation, dem Deployment im eigenen Microsoft-365-Tenant oder der Nutzung der Software akzeptiert die Kundin diesen EULA.

    2. Lizenzumfang

    2.1 Die Anbieterin räumt der Kundin ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich an das gewählte Vertragsmodell gebundenes Recht ein, die Software im eigenen Microsoft-365-Tenant für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.

    2.2 Nutzungsberechtigt sind die Mitarbeitenden der Kundin sowie Dritte (z. B. Auditorinnen, Lieferanten, externe Beauftragte), die im Auftrag der Kundin und für deren Zwecke tätig sind, im Rahmen der lizenzierten Nutzerzahl.

    2.3 Bei der Mietvariante besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des Abonnements. Bei der Kaufvariante besteht ein unbefristetes Nutzungsrecht an der zum Zeitpunkt der Übergabe gelieferten Hauptversion; das Recht auf neue Hauptversionen, Updates und Support ist nur im Rahmen eines separaten Wartungsvertrags geschuldet.

    2.4 Power Hub wird beim Bezug von mindestens einem Teams-basierten kostenpflichtigen Modul kostenlos mitgeliefert; die Bestimmungen dieses EULA gelten dafür sinngemäss. Ein eigenständiger Anspruch auf Power Hub ohne Teams-basiertes kostenpflichtiges Modul besteht nicht.

    2.5 Test- und Evaluationsinstallationen dürfen ausschliesslich zur Prüfung der Software genutzt werden, nicht für den produktiven Betrieb. Die Dauer und der Umfang von Testzugängen ergeben sich aus dem Registrierungsformular oder der Lizenzbestätigung.

    3. Nutzungsbeschränkungen

    3.1 Untersagt sind insbesondere: Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, Bereitstellung als Dienst für Dritte (Service Bureau, Hosting für Dritte), Nutzung ausserhalb des lizenzierten Nutzerkreises.

    3.2 Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung sind nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.

    3.3 Die Entfernung oder Veränderung von Urheber-, Marken- oder Lizenzhinweisen ist unzulässig.

    3.4 Änderungen an Code, Datenmodell oder Konfiguration ausserhalb der dokumentierten Konfigurationsmöglichkeiten erfolgen auf eigenes Risiko der Kundin und können Support- und Gewährleistungsansprüche ausschliessen.

    3.5 Die Software darf nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise genutzt werden, die Microsoft-Dienste, andere Kundinnen oder die Sicherheit der Anwendung beeinträchtigt.

    4. Rechte an der Software

    4.1 Sämtliche Rechte an der Software, an Vorlagen, Dokumentation und Weiterentwicklungen verbleiben bei der Anbieterin bzw. deren Lizenzgeberinnen. Es wird kein Eigentum an der Software übertragen, auch nicht bei der Kaufvariante.

    4.2 Die in der Software erfassten fachlichen Daten der Kundin bleiben ausschliesslich Eigentum der Kundin und verbleiben in deren Microsoft-365-Tenant.

    4.3 Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Kundin darf die Anbieterin unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Software verwenden.

    5. Voraussetzungen und Mitwirkung

    5.1 Voraussetzung ist ein gültiger Microsoft-365-Tenant der Kundin mit den erforderlichen Lizenzen sowie die Erteilung der dokumentierten Microsoft-Graph-Berechtigungen durch eine Tenant-Administratorin.

    5.2 Die Kundin ist für die Verwaltung ihrer Nutzerkonten, Berechtigungen, Datensicherung im eigenen Tenant und die Einhaltung ihrer regulatorischen Pflichten verantwortlich.

    5.3 Die Kundin stellt sicher, dass ihre Nutzerinnen und Nutzer diesen EULA einhalten.

    6. Schlussbestimmungen

    6.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen am Sitz der Kundin in Deutschland oder Österreich bleiben vorbehalten.

    6.2 Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz, soweit nicht zwingende Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

    6.3 Änderungen dieses EULA werden der Kundin mindestens 90 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Bei wesentlicher Schlechterstellung kann die Kundin ein laufendes Abonnement auf den Wirksamkeitszeitpunkt kündigen. Ein bereits erworbenes unbefristetes Nutzungsrecht an der gekauften Hauptversion bleibt davon unberührt.

    6.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige EULA gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.